Energieberatung für Wohngebäude
Region Rhein-Neckar


Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg

Sie haben in Ihrem Wohngebäude in Baden-Württemberg eine neue Heizung eingebaut und nun ein Schreiben der Unteren Baurechtsbehörde erhalten, dass Sie Nachweise nach dem EWärmeG erbringen müssen?


Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) deutlich erhöht und damit der Kohlendioxid-Ausstoß sinkt. Beim Heizungsanlagentausch müssen in bestehenden Wohngebäuden 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.


Um den Nachweis zu erfüllen, gibt es eine Vielzahl an Erfüllungsoptionen (siehe auch Energiewissen -> Erfüllungsoptionen EWärmeG). Bei der Auswahl der für Sie geeigneten Erfüllungsoption berate ich Sie gerne!