Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 sind die energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle und die Anlagentechnik in einem Gesetz gebündelt. Bei der Planung eines Neubaus oder der Sanierung eines Altbaus gibt es daher eine Vielzahl technischer Effizienzanforderungen an Ihr Gebäude. Durch den ständigen Wandel im Energiesektor kommen stets weitere Anforderungen hinzu, die es zu berücksichtigen gilt.
Da ein Überblick über alle energetischen und bürokratischen Anforderungen immer eine individuelle, projektspezifische Betrachtung erfordert, biete ich Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Berechnungsleistung an.